Landgericht Kiel: Porsche ist verpflichtet, dem Käufer den Schaden aus dem Kauf eines mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehenen Porsche Macan S Diesel zu ersetzen

Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 30.10.2018 (Az. 12 O 406/17) festgestellt, dass Porsche verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden aus dem Kauf des mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehenen Porsche Macan S Diesel zu ersetzen.

Das Landgericht stellte fest, dass der Kläger durch die Porsche AG vorsätzlich sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB geschädigt wurde. Die schädigende Handlung der Porsche AG liegt in dem arglistigen Inverkehrbringen des mangelhaften Fahrzeugs unter Geheimhaltung der bewusst eingebauten Abschalteinrichtungen zur Beeinflussung der Emissionswerte auf dem Prüfstand.

Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die EG-Typengenehmigung nach der Schadstoffklasse Euro 6 nur durch Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen erschlichen wurde und die Grenzwerte ohne die Einrichtungen nicht erreicht worden wären. Fahrzeugkäufern musste zwar bekannt sein, dass die Schadstoffgrenzwerte der Abgasnorm nur auf dem Prüfstand einzuhalten waren. Fahrzeugkäufer mussten aber nicht damit rechnen, dass der Schadstoffausstoß unter normalen Fahrbedingungen außerhalb des Prüfstands mithilfe von Abschalteinrichtungen gezielt verändert wird. Vielmehr kann ein Käufer erwarten, dass die Emissionswerte seines Fahrzeugs jedenfalls dann ähnlich hoch ausfallen wie im Prüfstand (NEFZ), wenn im realen Fahrbetrieb vergleichbare Bedingungen gegeben sind.

Der Schaden des Klägersi liegt in dem Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags über ein mangelhaftes Fahrzeug. Der Schaden ist nach Ansicht des Gerichts auch unabhängig davon eingetreten, ob der Porsche Cayenne durch die verwendeten Abschalteinrichtungen einen Wertverlust erlitten hat oder nicht. Es reicht vielmehr aus, dass ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde, den der Kläger bei Kenntnis der Umstände so sicher nie abgeschlossen hätte.