Landgericht Stuttgart: Porsche muss Cayenne gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 25.10.20118 (6 O 175/17) Porsche verurteilt, dem Käufer eines Porsche Cayenne Diesel den von ihm gezahlten Kaufpreis von abzüglich einer Nutzungsentschädigung zu erstatten. Im Gegenzug hat der Kläger den SUV an Porsche herauszugeben. Porsche muss dem Kläger daher rund 59.000 Euro bevst Zinsen erstatten. Das entspricht dem Kaufpreis abzüglich eines Vorteilsausgleichs für die von dem Kläger mit dem Cayenne gefahrenen Kilometer.

Wie das Gericht in dem Urteil feststellt, hat Porsche in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut, mit der die Zulassungsbehörden über die Zulassungsfähigkeit des Fahrzeugs getäuscht worden seien. Für den Käufer habe die konkrete Gefahr bestanden, dass das Kraftfahrtbundeamt die Stilllegung des Fahrzeugs anordnet. Es sei daher anzunehmen, dass der Kläger den Porsche Cayenne nicht gekauft hätte, wenn ihm das bekannt gewesen wäre. Porsche ist daher wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet.