Dieselskandal: Audi ruft 64.000 Euro-6-Diesel wegen Abgasmanipulation zurück

Dieselskandal: Audi ruft 64.000 Euro-6-Diesel wegen Abgasmanipulation zurück

Die AUDI AG fordert aktuell die Besitzer der Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 aus den Baujahren ab 2015 auf, ein Softwareupdate vornehmen zu lassen. Der Autokonzern ruft somit weitere 64.000 Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals in seine Werkstätten zurück. Die vom Kraftfahrbundesamt angeordnete Aktion veranschaulicht abermals, dass die AUDI AG auch in den 3.0 Liter V6 Fahrzeugen mit der EURO-Norm 6 eine unerlaubte Software in seinen Fahrzeugen eingesetzt hat. Beim 3.0 Liter Motor EA897evo hat das Kraftfahrt-Bundesamt gleich zwei illegale Manipulationen an der Abgasanlage feststellen müssen.

Die von Audi betrogenen Dieselbesitzer sollten sich aber nicht auf ein fragwürdiges Software-Update einzulassen, sondern von dem Hersteller Schadenersatz fordern.

So ist es völlig unklar, wie sich das Softwareupdate auf das Fahrverhalten, die Leistung und den Verbrauch sowie insbesondere die Lebensdauer des Fahrzeugs auswirkt. Experten haben nach vergleichbaren Eingriffen bei anderen Fahrzeugen spürbare Leistungsminderungen und einen erhöhten Kraftstoffverbrauch diagnostiziert. Ebenso sollen bereits kapitale Motorschäden nach dem Aufspielen des Software-Updates aufgetreten sein. Welche Langzeitfolgen ein solches Softwareupdate für den Motor hat, ist also noch völlig unabsehbar.

Getäuschte Autokäufer brauchen dies nicht hinnehmen. Zwischenzeitlich folgt eine Vielzahl der Gerichte unserer Auffassung, dass ein mit illegaler Software ausgestattetes Fahrzeug sachmangelhaft ist und sich ein Autokäufer nicht auf ein unabsehbares Softwareupdate einlasse

n muss. Angesichts der aktuellen Rückrufaktion steht die Mangelhaftigkeit der Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 fest. Damit stehen den betroffenen Dieselbesitzern Schadensersatzansprüche zu, die auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer gerichtet sind. Dies haben bereits eine Vielzahl der damit befassten Landgericht quer durch Deutschland entschieden (vgl. www.diesel-kläger.de/urteile).

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte raten betroffenen Diesel-Besitzern daher, sich nicht mit den Folgen eines unsicheren Software-Updates abzufinden, sondern ihre berechtigten Schadenersatzansprüche gegen die AUDI AG einzuklagen. Bestand drei Monate vor dem Kaufvertragsabschluss eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, muss diese die Kosten für ein Klageverfahren übernehmen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führt erfolgreich Schadenersatzklagen gegen VW und andere Autohersteller wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.

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