AUDI AG rechtskräftig zu Schadenersatz wegen eines Audi Q7 3.0 TDI Euro 6 verurteilt

AUDI AG rechtskräftig zu Schadenersatz wegen eines Audi Q7 3.0 TDI Euro 6 verurteilt

Das Landgericht Hanau hat mit Urteil vom 12.08.2020 (4 O 534/20) entschieden, dass die Audi AG, als Herstellerin und Entwicklerin des im Audi Q7 verbauten 3.0 I Dieselmotors mit der Schadstoffklasse Euro 6, das betroffene Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer zurücknehmen muss.Zudem muss die Audi AG sämtliche Kosten tragen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Der von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb im November 2016 einen Audi Q7 3.0 I TDI Typ 4L (Euro 6) als Gebrauchtwagen zu einem Kaufpreis von 50.800,00 Euro. Im Januar 2020 erhielt der Kläger für sein Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf (Rückrufcode 23X6), da nach Feststellungen des Kraftfahrtbundesamt (KBA) in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Nachdem die Audi AG die Ansprüche des Klägers außergerichtlich zurückgewiesen hat, haben MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte am 22.05.2020 Klage gegen die Audi AG bei dem Landgericht Hanau erhoben.

Das Landgericht gab dem Kläger innerhalb kürzester Zeit Recht. Nach den klaren Feststellungen des Gerichts hat die Audi AG als Herstellerin und Entwicklerin des in dem Audi Q7 verbauten 3.0 I TDI (Euro 6) Dieselmotors den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Die Audi AG muss dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 39.696,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 19.06.2020 gegen Rückgabe des manipulierten Audi Q7 zahlen. Bereits vier Monate nach Klageerhebung hatte der Kläger den ausgeurteilten Betrag auf seinem Konto.

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