Das OLG München hat mit seinem bemerkenswerten Urteil vom 18.06.2020 (32 U 7119/19) entschieden, dass ein privater Kunde einen KfZ-Leasingvertrag der Sixt Leasing SE auch Jahre nach Ablauf der Widerrufsfrist noch widerrufen kann. Die Folgen des Urteils sind sehr weitreichend. So erhält der Leasingnehmer gegen Rückgabe des Fahrzeugs sämtliche von ihm gezahlten Leasingraten zurück, ohne dass er sich einen Wertersatz oder einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen muss.
Die Sixt-Leasing SE hatte in den vergangenen Jahren sehr prominent das „Privat-Leasing ohne Anzahlung“ beworben und lockte mit günstigen Leasingraten.
So hatte auch der Kläger des Verfahrens vor dem OLG München im März 2017 im Internet mit der Sixt Leasing SE einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung über einen BMW M140i abgeschlossen. Für den auf 48 Monate ausgelegten Leasingvertrag zahlte er monatliche Raten in Höhe von EUR 468,53. Nachdem er bereits rund 40.000 Km mit dem BMW gefahren war, widerrief er Im Juli 2018 den Leasingvertrag und forderte die geleisteten Leasingraten gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Sixt weigerte sich jedoch, dem nachzukommen.
Während der Kläger noch vor dem Landgericht München I unterlegen war, bekam er jetzt vor dem Oberlandesgericht München Recht. Nach den Feststellungen der Richter habe der Kläger den Leasingvertrag als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Internet) abgeschlossen. Da die von Sixt verwende Widerrufsinformation widersprüchliche Angaben zu den Widerrufsfolgen enthält, stehe ihm nach den Regeln des Fernabsatzvertrages gemäß § 312 c, 312 g Abs. 1, 355 BGB ein Widerrufsrecht zu, das auch nicht erloschen sei. Der Kläger erhält jetzt gegen Rückgabe des BMW seine Raten in Höhe von 16.867,08 € zurück.
Der Widerruf von Kfz- Leasingverträgen kann gerade in Zeiten von Fahrverboten eine interessante Möglichkeit sein. Dabei ist es für den Widerruf völlig unerheblich, ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt. Voraussetzung ist nur eine fehlerhafte Widerrufsinformation, um den Widerruf auch noch Jahre nach Vertragsabschluss aussprechen können.
Nach unseren Erkenntnissen enthalten fast alle Sixt-Leasingverträge eine widersprüchliche und damit fehlerhafte Widerrufsinformation. Kunden, die einen Leasingvertrag mit Sixt als Privatperson unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel (also per Internet, Fax, Briefpost) geschlossen haben, können diesen auch heute noch widerrufen. Dabei sollte der Widerruf noch vor Zahlung der letzten Rate erfolgen, da anderenfalls das Widerrufsrecht verwirken kann.
Sofern Sie über eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügen, die bereits drei Monat vor Abschluss des Leasingvertrags bestanden hat, entsteht für Sie kein Kostenrisiko, da Rechtsschutzversicherungen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung in der Regel übernehmen müssen.
Gerne begleiten wir auch Sie bei der Durchsetzung der Rückabwicklung Ihres Sixt-Leasingvertrags. Sprechen Sie uns einfach kostenlos und unverbindlich an.