VW-Abgasskandal: Anmeldung zur Musterfeststellungsklage möglich – aber sinnvoll?

28.000 Dieselfahrer haben sich nach Mitteilung des VZBV binnen einer Woche der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG angeschlossen. Dass sich Geschädigte nicht mit dem an ihnen begangenen Betrug abfinden, ist ausdrücklich zu begrüßen.

Allerdings bleibt fraglich, ob dieses Vorgehen den Verbrauchern auch zu dem erhofften Ergebnis verhilft und erlittene Schäden – insbesondere den Wertverlust des Diesel-Fahrzeugs – ausgleichen kann. Denn bei näherem Hinsehen stellt sich diese Anmeldung allenfalls als rechtspolitisches Symbol, aber kaum als effektiver Rechtsbehelf dar.

Schon die Anmeldung ist äußerst fehleranfällig und kaum verbrauchertauglich. Ohne dass bereits erkennbar ist, auf welche Aspekte es den angerufenen Mustergerichten ankommen wird, müssen alle relevante Gesichtspunkte in 2.500 Zeichen dargestellt werden. Unterläuft dabei ein Fehler, könnte die Anmeldung unwirksam sein und insbesondere die Verjährung nicht hemmen.

Das Musterverfahren hat aber auch ganz praktische Nachteile. 

Zum einen muss dem Verbraucher klar sein, dass eine überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer zu erwarten ist. In dem vergleichbaren, bereits 2005 eingeführten Kapitalanleger-Musterverfahren ist eine durchschnittliche Verfahrensdauer von zehn Jahren und mehr nicht ungewöhnlich.

Selbst wenn die Musterfeststellungsklage in etlichen Jahren Erfolg hat und damit festgestellt wird, dass die Volkswagen AG wegen der vorgenommenen Abgasmanipulationen an den Dieselfahrzeugen mit den Motoren des Typs EA189 dem Grunde nach zum Schadenersatz verpflichtet ist, wird der Verbraucher alleine durch die Anmeldung zu dem Verfahren kein Geld bekommen. Vielmehr muss er dann seine Ansprüche weiterhin individuell einklagen. Bis dahin wird der individuelle Schadenersatzanspruch des einzelnen Verbrauchers jedoch infolge der weiteren von ihm gefahrenen Kilometer nahezu aufgezehrt sein.

Wenn der Verbraucher im Laufe des langandauernden Musterfeststellungsverfahren das Fahrzeug veräußert oder infolge eines Unfalls verschrotten lässt, könnte er im Zweifel in dem dann vielleicht in fünf bis sieben Jahren individuell zu führenden Verfahren den anzurechnenden Wert des Fahrzeugs möglicherweise nicht mehr beweisen, sodass der individuelle Schadenersatzprozess dann auch verloren gehen kann.

Zudem löst die bloße Anmeldung zu dem Musterfeststellungsverfahren auch keine Verzugszinsen aus, die die weitere Nutzung des Dieselfahrzeugs eventuell kompensieren könnte.

Angesichts dessen erscheint uns ein individuelles Vorgehen klar empfehlenswert. Hier lassen sich Erfolge erfahrungsgemäß in überschaubarer Zeit und effektiv erzielen. Die Rechtsrisiken sind nach unserer Erfolgsbilanz und angesichts der bundesweit über 1.000 gegen Volkswagen ergangenen Urteile (vgl. www.diesel-kläger.de/urteile) sehr überschaubar. Darüber hinaus kann oft die Rechtsschutzversicherung mit üblichen Verkehrsrechtsschutz genutzt werden.

Daher unser Rat: gehen Sie nicht in der Masse unter, sondern nehmen Sie Ihre bereits jetzt absehbaren Ansprüche selbst in die Hand und sprechen Sie uns an. Wir beraten und vertreten Sie gerne individuell und nachhaltig!

Müller Seidel Vos Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führt erfolgreich Schadenersatzklagen gegen VW und andere Autohersteller wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. Müller Seidel Vos ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.