Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Fahrverbotzone in Essen angeordnet, die erstmals auch Teile der Autobahn A40 umfasst. Das Verbot gilt ab dem 1. Juli 2019 für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter und ab dem 01.09.2019 auch für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5.
Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für die Kurt-Schumacher-Straße an, das ab dem 01. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter.
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