LG Aachen verurteilt Audi zu Schadenersatz wegen Porsche Cayenne 4.2 TDI Euro 5 (Rückruf ALA1)

Das Landgericht Aachen hat mit Urteil vom 25.08.2020 (10 O 183/20) entscheiden, dass die AUDI AG als Herstellerin und Entwicklerin des im Porsche Cayenne verbauten 4.2 Dieselmotors mit der Schadstoffklasse Euro 5 , den betroffenen SUV gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsersatze für die gefahrenen Kilometer zurücknehmen muss.

Der von MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertretene der Kläger erwarb im Juli 2015 einen Porsche Cayenne V8 4.2 TDI (Euro 5) als Neufahrzeug zu einem Kaufpreis von 117.221,00 €. Am 1. April 2020 erhielt der Kläger für sein Fahrzeug einen verpflichtenden Rückruf (Rückrufcode ALA1), da nach Feststellungen des Kraftfahrtbundesamt (KBA) in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Der Kläger versuchte zunächst, sein Fahrzeug bei seinem Porsche-Händler in Zahlung zu geben, bot ihm jedoch lediglich 55.000 €. Da er diesen Wertverlust nicht hinnehmen wollte, verklagte er im Mai 2020 die AUDI AG auf Rückabwicklung.

Das Landgericht Aachen gab dem Kläger nunmehr innerhalb kürzester Zeit Recht. Die AUDI AG habe als Herstellerin des in dem Porsche Cayenne verbauten V8 4.2 TDI Motors (Euro 5) den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt. Sie muss dem Kläger gegen Rückgabe des manipulierten Porsche Cayenne 97.974,15 € Schadenersatz zahlen.