Kraftfahrt-Bundesamt ruft 60.000 Porsche wegen illegaler Abgasmanipulation zurück

Nach Medienberichten hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit Bescheiden vom 14.05.2018 und 16.05.2018 einen verpflichtenden Rückruf von rund 60.000 Porsche-SUV angordnet habe. Betroffen sind fast 53.000 Fahrzeuge des Typs Cayenne 4,2l V8DTI und rund 6.800 Fahrzeuge des Typs Macan 3,0l V6TDI, jeweils mit der Schadstoffklasse Euro 6. Bei dem Macan sollen die Prüfer des KBA fünf illegale Abschalteinrichtungen gefunden haben. “Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen“, sagte ein Sprecher des Verkehrsministeriums gegenüber dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL. Dem Hersteller soll laut einer einer schriftlichen Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums aufgegeben worden sein, die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.

Porsche muss damit zum wiederholten Male illegale Abgasmanipulationen an seinen Luxusgeländewagen eingestehen. Bereits 2016 rief der Sportwagenhersteller freiwillig den Porsche Macan zurück. Im Juli 2017 ordnete dann der ehemalige Verkehrsminister Alexander Dobrindt einen Verkaufstopp für den Porsche Cayenne mit 3-Liter-Motor an, nachdem festgestellt wurde , dass in Dieselfahrzeugen von Porsche eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde.

Aufgrund der vom KBA aufgefundenen illegalen Abschalteinrichtungen und des danach angeordneten verpflichtenden Rückrufs der betroffenen Modelle stehen nunmehr die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, die Schadenersatzansprüche für die betroffenen Porschekunden begründen“, sagt Rechtsanwalt Heiko Müller, Partner der Kanzlei MÜLLER SIEDEL VOS aus Köln und verweist auf eine Vielzahl von Urteilen (www.diesel-kläger.de/urteile), die gegen Volkswagen wegen illegaler Abgasmanipulationen an dem berüchtigten VW-Motor EA189 ergangen sind. Dutzende Landgerichte in ganz Deutschland haben in den vergangenen Monaten Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bzw. wegen Betrugs zu Schadenersatz verurteilt. Danach muss VW den betroffenen Fahrzeugbesitzern gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs und Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer den vollen Kaufpreis ertstatten.

“Wenn nunmehr von offizieller Seite festgestellt ist, dass auch Porsche in den vom Rückruf betroffenen Cayennes und Macans eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut hat, dürften die gegen VW ergangenen Urteile auf die betroffenen Porsche-Modelle übertragbar sein”, meint Rechtsanwalt Müller.

Zudem bestehen gegenüber dem Porsche-Händler als Verkäufer Mängelgewährleistungsansprüche. Dies haben ebenfalls zahlreiche Gerichte bestätigt und festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel am Fahrzeug darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

Kunden, die ihren Porsche SUV in den letzten zwei Jahren gekauft haben, sollten ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen im Abgasskandal versierten Anwalt prüfen lassen“, rät Rechtsanwalt Müller, denn die Gewährleistungsfrist des Händlers gilt  bei Neufahrzeugen nur zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtfahrzeugen verringert sich diese Frist auf ein Jahr.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von VW-Besitzern und führt zahlreiche Schadenersatzklagen gegen VW wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.

 

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