Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat mit Bescheid vom 04.06.2018 den verpflichtenden Rückruf von rund 33.000 in Deutschland zugelassenen Audi A6 und A7 angeordnet. Es handelt sich dabei um Fahrzeuge mit den Motoren V6 TDI Gen2 Evo aus der aktuellen Baureihe C7 mit einer Leistung von über 200 kW und der Schadstoffklasse Euro 6, die ab 2014 gebaut wurden.
Grund für den verpflichtenden Rückruf ist die vom KBA in diesen Modellen gefundene und von Audi eingeräumte Abgasmanipulation.
Das KBA untersagte Audi auch den weiteren Verkauf dieser Modelle, bis der Konzern ein Software-Update bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgasmanipulationen beseitigt werden kann. Audi wurde aufgegeben, die unzulässige Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen.
“Aufgrund der vom KBA aufgefundenen unzulässigen Abschalteinrichtungen und des danach angeordneten verpflichtenden Rückrufs der betroffenen Modelle stehen nunmehr die notwendigen Tatsachen zur Verfügung, die Schadenersatzansprüche für die betroffenen Audi-Kunden begründen“, sagt Rechtsanwalt Heiko Müller, Partner der Kanzlei MÜLLER SIEDEL VOS aus Köln und verweist auf eine Vielzahl von Urteilen (www.diesel-kläger.de/urteile), die gegen Volkswagen wegen illegaler Abgasmanipulationen an dem berüchtigten VW-Motor EA189 ergangen sind. Dutzende Landgerichte in ganz Deutschland haben in den vergangenen Monaten Volkswagen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bzw. wegen Betrugs zu Schadenersatz verurteilt. Danach muss VW den betroffenen Fahrzeugbesitzern gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs und Anrechnung einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer den vollen Kaufpreis ertstatten.
“Wenn nunmehr von offizieller Seite festgestellt ist, dass Audi in den vom Rückruf betroffenen A6 und A7 eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut hat, dürften die gegen VW ergangenen Urteile auf die betroffenen Audi-Modelle übertragbar sein”, meint Rechtsanwalt Müller.
Zudem bestehen gegenüber dem Audi-Händler als Verkäufer Mängelgewährleistungsansprüche. Dies haben ebenfalls zahlreiche Gerichte bestätigt und festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel am Fahrzeug darstellt, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
“Kunden, die ihren Audi A6 bzw. A7 in den letzten zwei Jahren gekauft haben, sollten ihre Ansprüche schnellstmöglich durch einen im Abgasskandal versierten Anwalt prüfen lassen“, rät Rechtsanwalt Müller, denn die Gewährleistungsfrist des Händlers gilt bei Neufahrzeugen nur zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtfahrzeugen verringert sich diese Frist auf ein Jahr.
MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von VW-Besitzern und führt zahlreiche Schadenersatzklagen gegen VW wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.