JUVE-Kommentar: Musterklage läuft nur holprig an

Eigentlich sollte sie geschädigte Verbrauchern helfen, leichter an ihr Geld zu kommen. Vor dem Stuttgarter Landgericht zeigt sich: In der Praxis wird es die Musterfeststellungsklage schwer haben. In einem „kleinen“ Dieselgate-Verfahren versuchen Kunden der Mercedes-Benz-Bank über den „Widerrufsjoker“ ihrer Kreditverträge ungeliebte Fahrzeuge los zu werden. Doch der holprige Start des Stuttgarter Verfahrens bestätigt viele Befürchtungen.

Leicht hatten es die knapp 600 Kläger bei der Anmeldung. Ein paar Klicks im Klageregister und man war dabei. Das Dumme: Jeder 12. Kläger in Stuttgart fährt in Wirklichkeit VW – hat also in der Musterklage gegen die Mercedes Benz-Bank gar nichts zu suchen. Weil man sich bei der Musterklage ohne großes rechtliches Wissen anmelden kann, sind solche Fehler vorprogrammiert – einer der groben Webfehler der neuen Klageform.

Schwerer, viel schwerer als die Anmeldung ist die Frage zu beantworten, hinter wessen Klage Kunden sich denn versammeln wollen. Als Stellvertreter für die Verbraucher dürfen nur Verbände klagen. Das Stuttgarter Verfahren könnte schon daran scheitern, dass der Klägerverein nicht genügend Mitglieder hat oder nicht belegen kann, dass er keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt.

Wie aber soll der Verbraucher nun beurteilen, ob ein Verein „gut“ genug ist, um klagen zu dürfen?

Leichter wird also nichts, im Gegenteil: Die Musterklage kann sich noch als Falle erweisen, auch für die knapp 400.000 VW-Kunden, die sich der „großen“ Dieselgate-Klage der Verbraucherzentrale und des ADAC angeschlossen haben. Sie verlieren Zeit, wenn sie versuchen, ihre Ansprüche im Rudel durchsetzen.

Leichter macht die Musterklage es vor allem den Konzernen, die Kundenklagen auf diesem Weg lange aussitzen und möglichst gebündelt abarbeiten können. Knapp 28 Milliarden Euro hat Dieselgate VW bislang gekostet – darunter ein hoher dreistelliger Millionenbetrag für eine wahre Armada von Anwälten. (Ulrike Barth)

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