BGH-Urteil: VW-Neuwagenkäufer haben weiterhin Schadenersatzansprüche wegen eines vom Abgasskandals betroffenen Fahrzeugs mit dem Motor EA189

Mit seinen Urteilen vom 21.02.2022 (Via ZR 8/21 und Via ZR 57/21) hat der Bundesgerichtshof (BGH einen Schadenersatzanspruch nach § 852 Satz 1 BGB für diejenigen Käufer zugesprochen, die Ihr Fahrzeug vor Bekanntwerden des Diesel-Skandals im September 2015 als Neuwagen erworben haben.

Wie der BGH in den vorgenannten Entscheidungen festgestellt hat, sind die Ansprüche der Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen EA-189-Diesels gegen VW wegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) mit Ablauf des 31.12.2019 verjährt seien.

Gleichwohl haben aber diejenigen Besitzer eines EA-189-Diesels nach den Feststellungen des BGH weiterhin einen Schadenersatzanspruch gegen VW aus § 852 BGB (sog. Restschadenersatz), sofern Sie das Fahrzeug

  • als Neuwagen erworben haben und
  • der Kaufvertrag vor dem 22.09.2015 geschlossen wurde und
  • der Kaufvertrag nicht vor mehr als zehn Jahren (taggenau) geschlossen wurde.

Ob das Fahrzeug direkt bei VW oder bei einem Händler erworben wurde, spielt dabei keine Rolle.

Infolge der aktuelle BGH-Entscheidung können somit noch diejenigen Neuwagenkäufer gegen VW Schadenersatzansprüche geltend machen, die bislang noch nicht gegen VW vor Gericht gezogen sind. Der Anspruch aus § 852 BGB ist dabei auf die Herausgabe des gezahlten Kaufpreises abzgl. einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, Zug um Zug gegen Herausgabe des manipulierten Fahrzeugs gerichtet. Ob sich eine Klage auf den sog. Restschadenersatz lohnt, hängt also davon ab, wieviel Kilometer das Fahrzeug bereits gelaufen hat.

Der Anspruch aus § 852 BGB verjährt genau zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags.

Die aktuellen BGH-Urteile bieten also für diejenigen Käufern eines Fahrzeugs mit einem EA189-Dieselmotor der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat die letzte Chance auf Schadenersatz.

Wichtig: Wenn das vom Dieselskandal betroffene Fahrzeug jedoch als Gebrauchtwagen erworben wurde, steht dem Käufer kein Schadenersatzanspruch aus § 852 BGB zu, was der BGH zuvor mit Urteilen vom 10.02.2022 (VII ZR 365/21, VII ZR 396/21, VII ZR 679/21, VII ZR 692/21 und VII ZR 717/21) entschieden hat.

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