Kraftfahrtbundesamt lenkt Diesel-Besitzer von Schadenersatzansprüchen ab – Verjährung droht!

Aktuell spricht das Kraftfahrtbundesamt (KBA) Diesel-Besitzer an, die von einem drohenden Fahrverbot betroffen sind. Dabei würdigt das Amt die Umtauschangebote gerade solcher Autokonzerne, die ihre Kunden nachweislich betrogen haben. Das Kraftfahrtbundesamt verschweigt aber, dass die geringe Umtauschprämie nur der „Tropfen auf dem heißen Stein“ auf den Weg zu einem Neuwagen sind. So fehlt jeglicher Hinweis auf erhebliche Schadensersatzansprüche, die vielen Geschädigten zustehen.

Völlig zutreffend weist der ADAC darauf hin, dass die Briefe des Kraftfahrtbundesamts faktisch eine „einseitige Werbeaussage zugunsten der genannten Hersteller“ auf Staatskosten darstellen. So werden die Angebote anderer, insbesondere auch bislang unbescholtener Hersteller gar nicht angesprochen. Dass der Staat seine Bürger gerade auch auf diejenigen Anbieter aufmerksam macht, denen ein Betrug bereits nachgewiesen werden konnte, können wir nicht nachvollziehen.

Viel dramatischer ist aber, dass das Schreiben viele Geschädigte von erheblichen Schadensersatzansprüchen ablenken kann, die diesen gegenüber bestimmten Herstellern (Volkswagen, Audi, Porsche, Mercedes, Opel) zustehen. Denn wer ein Fahrzeug unter der Zusage kauft, dass es die genannten Abgaswerte einhält, darf sich darauf auch verlassen. Beruht diese Zusage auf einer Lüge, sind Schadensersatzansprüche zwischenzeitlich in der bundesweiten Rechtsprechung nahezu durchgehend anerkannt.

Erfolgreiche Kläger können ihr mangelhaftes Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis zurück und müssen sich allenfalls eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Auf diese Weise kommt das für den notwendigen Austausch des Fahrzeugs erforderliche Kapital schneller zusammen, als dies durch die nun beworbenen Umtauschprämien möglich ist.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte raten daher betroffenen Diesel-Besitzern: “Lassen Sie sich nicht mit einer Umtauschprämie abspeisen, sondern klagen Sie Ihre berechtigten Schadenersatzansprüche gegen die Hersteller ein, bevor diese zum 31.12.2018 verjähren!”

Sofern Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die drei Monate vor dem Kaufvertragsabschluss bestand und heute noch besteht, muss diese die Kosten für ein Klageverfahren übernehmen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führt erfolgreich Schadenersatzklagen gegen VW und andere Autohersteller wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. Müller Seidel Vos ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.

 

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