Rechtsschutzversicherung muss Kosten für eine Klage übernehmen

Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesel-Fahrzeugs können ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, falls sie den Autogersteller oder den Autohändler auf Schadenersatz in Anspruch nehmen wollen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-4 U 87/17) hat rechtskräftig entschieden, dass die Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine Klage gegen VW und den Händler übernehmen muss.

Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsvertrag zeitlich vor dem Kaufvertrag schon bestanden hat. Sollte die Rechtsschutzversicherung seit dem Abschluss des Kaufvertrags gewechselt worden sein, ist dies oftmals unproblematisch, sofern die beiden Versicherungsverträge nahtlos ineinander übergegangen sind. Dabei muss nicht einmal eine komplette Rechtsschutzversicherung vorhanden sein. Oftmals reicht bereits ein Verkehrsrechtsschutz aus.

Im Falle unserer Beauftragung übernehmen wir kostenlos die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsshutzversicherung. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

 

Jetzt Schadenersatzanspruch kostenlos prüfen lassen!