Opel-Abgasskandal

Bei der Überprüfung der Fahrzeugtypen Opel Insignia und Cascada 2,0 l (125kw) sowie Zafira 1,6 l (88kw , 100kw), Zafira 2,0 l, (96kw, 125kw) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 – 2016 wurden durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtungen kann es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen.

Mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 wurde für die genannten Modelle (rund 96.000 weltweit, davon rund 32.000 Fahrzeuge in Deutschland) durch das KBA ein verpflichtender Rückruf angeordnet.

Dem Hersteller wurde aufgegeben, die bereits für die freiwillige Maßnahme freigegebene Verbesserungsmaßnahmen unverzüglich auf alle betroffenen Fahrzeuge auszudehnen, um die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen.

Dagegen wehrte sich Opel und legte gege den Bescheid Rechtsmitel ein.

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht lehnte jedoch den Eilantrag gegen den Rückruf mit Beschluss vom 9. November 2018 ab. Ein schnelles Handeln zur Verbesserung der Luftqualität sei angesichts der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Umwelt und Gesundheit notwendig, hieß es zur Begründung. Der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden sei “aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits jetzt eingetreten”. Demgegenüber überwiege das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge.

Sollte Opel den vom KBA geforderten Rückruf nicht befolgen und die unzulässigen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen zu entfernen, droht den Besitzern wohl die Zwangsstilllegung der Fahrzeuge.

Betroffene Modelle

Opel Insignia 2,0 l (125kw) Euro 6 Baujahr 2013-2016

Opel Cascada 2,0 l (125 KW) Euro 6 Baujahr 2013-2016

Opel Zafira 1,6 l (88 KW und 100 KW) Euro 6 Baujahr 2013-2016

Opel Zafira 2,0 l, (96 KW und 125 KW) Euro 6 Baujahr2013-2016

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