Opel-Abgasskandal: KBA droht mit Rückruf von knapp 100.000 Dieselfahrzeugen

Razzia bei Opel

Jetzt steht auch Opel als nächster Automobilhersteller im konkreten Verdacht, in tausenden Diesel-Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung eingebaut zu haben, mit der die Abgaswerte manipuliert worden sein sollen. Nach dem am 15.10.2018 Ermittler stundenlang die Opel-Standorte in Rüsselsheim und Kaiserslautern durchsuchten, kündigte das Bundesverkehrsministerium an, dass es zu einem verpflichtenden Rückruf von ca. 100.000 Fahrzeugen der Modelle Insignia, Zafira und Cascada kommen soll.

Opel droht jetzt der amtliche Rückruf von rund 100.000 Dieselfahrzeugen

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte bereits Ende 2015 bei Opel vier Abschalteinrichtungen entdeckt, bei denen erhebliche Zweifel an deren Zulässigkeit bestanden. Opel sollte diese Abschalteinrichtungen im Rahmen einer freiwilligen “Servicemaßnahme” durch Softwareupdates beseitigen. Nach Aussage des KBA habe Opel diese “Servicemaßnahmen” jedoch verschleppt. Anfang 2018 hat das KBA dann eine weitere Abschalteinrichtung gefunden, die von der Behörde als unzulässig eingestuft wird. Auch die daraufhin eingeleitete Anhörung soll der Autohersteller nach Aussagen des KBA zeitlich verschleppt haben, so dass jetzt der amtliche Rückruf der betroffenen Modelle kurz bevorstehe.

Welche Modelle sind betroffen?

Nach Medienberichten geht es um die 1,6 und 2,0 Liter Varianten der Modelle von Insignia, Zafira und Cascada, die unter den Bezeichnungen CDI, ecoFlex oder ecoTEC oder CDTI von 2012 bis Ende 2016 für die Schadstoffklasse Euro 6 produziert und mit SRC-Systemen ausgerüstet wurden. Ebenfalls betroffen sein soll das Diesel-Modell Zafira aus 2012 mit der Schadstoffklasse Euro 5.

Welche Ansprüche haben betroffene Opel-besitzer?

Besitzer von Opelfahrzeugen aus den vorgenannten Modellreihen drohen Wertverluste, Fahrverbote und das zwangsweise Aufspielen eines Software-Updates, dessen langfristige Auswirkungen auf den Spritverbrauch und die Langlebigkeit des Fahrzeugs unbekannt sind.

Wir gehen davon aus, dass sich im Zuge der staatsanwaltlichen Ermittlungen – ähnlich wie bei der Volkswagen AG – ergeben wird, dass den Verantwortlichen bei Opel ein Betrug durch den Einbau illegaler Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden wird. In diesem Fall haben betroffene Opel-Besitzer gegen den Autohersteller einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung. Dies haben bundesweit dutzende Gerichte in hunderten von Urteilen gegen die Volkswagen AG bereits entschieden.

Daneben bestehen gegenüber dem Fahrzeughändler / Verkäufer  bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen Mängelgewährleistungsansprüche. Auch dies haben bereits zahlreiche Gerichte bestätigt. Danach stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel am Fahrzeug dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.

In beiden Fällen hat der betroffene Kunde Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und muss im Gegenzug das manipulierte Fahrzeug zurückgeben.

Kostenlose Erstberatung

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte rät allen Kunden, die seit 2012 ein Dieselfahrzeug der Opelmodelle Insignia, Zafira und Cascadaerworben haben, ihre Ansprüche  durch einen im Abgasskandal erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.

MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte sind seit Beginn des VW-Abgasskandal auf die Vertretung der betroffenen Autokäufer und Aktionäre spezialisiert. Wir vertreten eine Vielzahl von Besitzern manipulierter Dieselfahrzeuge und führen bundesweit zahlreiche Schadenersatzklagen gegen VW und andere Automobilhersteller wegen des Abgasbetrugs. Zudem führt die Kanzlei Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern wegen pflichtwidrig unterlassener Kapitalmarktinformationen und ist an den Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig und dem OLG Stuttgart beteiligt. MÜLLER SEIDEL VOS ist damit eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal.

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