BGH entscheidet erstmals im Abgasskandal: VW kann am Sitz des Händlers verklagt werden

Mit Beschluss vom 06.06.2018 (X ARZ 303/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine wegweisende Entscheidung im Abgasskandal getroffen.

Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob die Volkswagen AG neben dem VW-Händler bei Klagen im sog. Abgasskandal ebenfalls am Sitz des Händlers verklagt werden kann oder für VW nur das verbraucherfeindlich urteilende Landgericht Braunschweig zuständig ist.

Der BGH hat jetzt festgelegt, dass VW-Händler und Volkswagen bei derartigen Klagen Streitgenossen sind und daher am Sitz des Händlers verklagt werden können.  Damit steigen die Erfolgsaussichten weiter, weil außer dem Landgericht Braunschweig nahezu sämtliche bundesweit damit befassten Landgerichte zu Gunsten der VW-Kunden entscheiden. Die Entscheidung des BGH ist auch deshalb zu begrüßen, da dem klagenden VW-Kunden damit weite Fahrten, Zeit und Kosten erspart werden.

Betrogene Kunden sollten daher nicht weiter zögern und Ihre Schadenersatzansprüche gegen VW einklagen. Viel Zeit verbleibt nicht mehr, da am 31.12.2018 die Ansprüche verjähren werden.

 

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