Ansprüche der Autobesitzer

Die wichtigste Frage für Sie als Diesel-Besitzer lautet: Habe ich Ansprüche und wenn ja, welche?

Sollte Ihr Diesel-Fahrzeug von der unzulässigen Abgasmanipulation betroffen sein, weil eine verbotene Abschalteinrichtung (defeat device) verbaut wurde, stehen Ihnen grundsätzlich Gewährleistungsansprüche gegen den Fahrzeughändler (Autohaus) zu. Daneben bestehen auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller (z.B. VW). Diejenigen, die ihr Fahrzeug als Verbraucher finanziert haben, können u.U. den Finanzierungsvertrag widerrufen und somit den Fahrzeugkauf rückabwickeln.

Im Einzelnen:

ansprüche Gegenüber dem Fahrzeughändler bzw. Verkäufer

Gegenüber dem Fahrzeughändler / Verkäufer bestehen bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen Mängelgewährleistungsansprüche. Dies haben bereits zahlreiche Gerichte bestätigt. Danach stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel am Fahrzeug dar, der zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Der betroffene Kunde hat Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und muss im Gegenzug das manipulierte Fahrzeug zurückgeben.

Die Gewährleistungsfrist des Händlers gilt aber bei Neufahrzeugen nur zwei Jahre ab Übergabe des Fahrzeugs. Bei Gebrauchtfahrzeugen verringert sich diese Frist auf ein Jahr.

Da die Gewährleistungsfristen insbesondere bei betroffenen VW-Kunden zwischenzeitlich oftmals abgelaufen sind, dürften Mängelgewährleistungsansprüche nicht mehr durchsetzbar sein. Bei Fahrzeugen anderer Marken (Audi, BMW, Mercedes etc.) sieht dies anders aus. Hier ist z.T. bis heute nicht klar, welche Modelle betroffen sind.

ansprüche Gegenüber dem Fahrzeughersteller (z.B. Volkswagen)

Neben den aufgezeigten Mängelgewährleistungsansprüchen haben betroffene Fahrzeugbesitzer auch Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtet werden kann. So haben eine Vielzahl der damit befassten Gerichte VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Täuschung bzw. wegen Betrugs in über 1.000 Fällen verurteilt (siehe hierzu https://diesel-kläger.de/hunderte-erfolgreiche-urteile-im-abgasskandal). Infolge des Urteils muss VW das Auto zurücknehmen und dem Besitzer den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

Achtung: Ansprüche von Dielelbesitzern mit Motoren des Typs EA189 verjähren mit Ablauf des 31.12.2019!

Wie hoch ist mein Schadenersatzanspruch?

Mit unserem Online-Rechner können Sie Ihren möglichen Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller berechnen.

Widerruf des Finanzierungs- oder Leasingvertrags

Sofern Sie das Fahrzeug als Privatperson über eine Bank (z.B. Volkswagenbank) finanziert oder geleast haben, besteht oftmals die Möglichkeit, den Kredit- oder Leasingvertrag zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs sind sowohl der Kredit- bzw. Leasingvertrag als auch der damit verbundene Kaufvertrag rückabzuwickeln. Sie erhalten dann neben einer eventuell an den Händler geleisteten Anzahlung sämtliche Finanzierungsraten nebst einer Nutzungsentschädigung zurück und müssen das Fahrzeug unter Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückgeben. Für eine Rückanwiclung des Kredit- und Kaufvertrags durch Widerruf ist es im Übrigen nicht erforderlich, dass es sich um ein nachweislich manipuliertes Fahrzeug handelt. Durch den Widerruf des Finanzierungsvertrags kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen jeder Autokauf rückabgewickelt werden. Erfahren Sie hierzu mehr.

Was können wir für Sie tun?

Die Kanzlei MÜLLER SEIDEL VOS bietet betroffenen Autobesitzern eine kostenfreie Prüfung der Handlungsalternativen an und empfiehlt Ihnen die für Sie wirtschaftlichste Lösung. Die Kanzlei steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zur Seite.

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MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte haben bereits zahlreiche Klagen für private und institutionelle Investoren gegen den VW-Konzern eingereicht und sind am Musterverfahren gegen VW beteiligt. Als eine der führenden Kanzleien im Diesel-Skandal setzt MÜLLER SEIDEL VOS auch die Rechte der Autobesitzer durch.