Urteil des Landgerichts Hamburg: VW-Händler muss manipuliertes Dieselfahrzeug gegen Neuwagen austauschen!

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.03.2018 (Az. 329 O 105/17) einen VW-Händler verurteilt, den manipulierten VW Tiguan I Sport & Style 4 Motion BM 2,0 L TDI gegen einen neuen VW Tiguan II aus der aktuellen Serienproduktion  auszutauschen, ohne dass der Kläger eine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat.

Gerichte urteilen immer öfter zu Gunsten betrogener VW-Kunden. Zögern Sie daher nicht und schließen sich den Diesel-Klägern an!

 

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