Dieselfahrverbot auf der Autobahn A40 in Essen und in Gelsenkirchen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat eine Fahrverbotzone in Essen angeordnet, die erstmals auch Teile der Autobahn A40 umfasst. Das Verbot gilt ab dem 1. Juli 2019 für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter und ab dem 01.09.2019 auch für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5.

Für Gelsenkirchen ordnete das Gericht ein Fahrverbot für die Kurt-Schumacher-Straße an, das ab dem 01. Juli 2019 für alle Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 oder schlechter.

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